Kanzlei am Domplatz

Die Rechtsanwaltskanzlei am Domplatz aus Münster

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Warendorf und Umgebung

Arbeitsrechtliche Fragestellungen können sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Herausforderungen mit sich bringen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Im Raum Warendorf finden Sie in der Kanzlei am Domplatz in Münster einen zuverlässigen Partner, der Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite steht.

Kompetente Unterstützung in allen Belangen des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht gehört zu den Spezialgebieten der Kanzlei am Domplatz. Unser Team in Münster berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, Vorstände und Geschäftsführer in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Hierzu zählen unter anderem:

  •           Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  •           Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklagen
  •           Abfindungsverhandlungen
  •           Arbeitszeugnisse und Referenzen
  •           Urlaubs- und Überstundenregelungen
  •           Variable Vergütungsansprüche
  •           Freistellungen bei Fortzahlung der Vergütung

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ralf Gerke, verfügt über langjährige Erfahrung und hat sich auf die bestmögliche Lösung für Sie fokussiert. Dabei legen wir großen Wert auf eine ausführliche und persönliche Beratung, um Ihre Probleme, Wünsche und Ziele zu erörtern und gemeinsam mit Ihnen die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.

Warum Sie sich für die Kanzlei am Domplatz entscheiden sollten

Bei uns pro­fi­tie­ren Sie von einer hohen Spe­zia­li­sie­rung und prak­ti­scher Er­fah­rung, die uns in der Lage ver­setzt, mit­tel­stän­di­sche Un­ter­neh­men, Ge­wer­be­trei­ben­de und Pri­vat­man­dan­ten er­folg­reich zu ver­tre­ten. Unser An­spruch ist es, für Sie nicht nur eine pas­sa­ble, son­dern die best­mög­li­che Lö­sung zu fin­den. Die Prio­ri­tä­ten un­se­rer Ar­beit lie­gen unter an­de­rem auf:

  •           Ma­xi­ma­le Ab­fin­dung
  •           Wunsch­ge­mä­ße Re­fe­ren­zen
  •           Frei­stel­lung bei Fort­zah­lung der Ver­gü­tung
  •           Ab­gel­tung von Über­stun­den und Rest­ur­laub
  •           Ver­fol­gung va­ria­bler Ver­gü­tungs­an­sprü­che
  •           Er­satz von not­wen­di­gen Auf­wen­dun­gen
  •           Ge­wäh­rung von Out­pla­ce­ment-Maß­nah­men
  •           Ver­mei­dung von Sperr­zei­ten und sons­ti­gen Nach­tei­len

Las­sen Sie sich von un­se­rem Ex­per­ten im per­sön­li­chen Ge­spräch aus­führ­lich be­ra­ten. Ter­mi­ne hier­für kön­nen Sie je­der­zeit kurz­fris­tig mit uns ver­ein­ba­ren.