Kanzlei am Domplatz
Die Rechtsanwaltskanzlei am Domplatz aus Münster
Kanzlei am Domplatz in Münster
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht, Mediation, Mietrecht, Bau- und immobilienrecht und Strafrecht
Ihr Ansprechpartner:
Ralf Gerke
Unser Experte berät Sie ausführlich im persönlichen Gespräch. Termine hierfür können Sie jederzeit kurzfristig mit uns vereinbaren.
Das Arbeitsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Uns ist bewusst, dass es für Sie nur einen Fall gibt, der erfolgreich gelöst werden soll: Ihren. Wir behandeln jeden Fall so, als ob es unser eigener wäre. Wir stehen dafür, nicht eine passable, sondern die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.
Ausführliche Beratung im persönlichen Gespräch
Wir führen mit Ihnen ein ausführliches persönliches Gespräch. Wir erörtern mit Ihnen Ihre Probleme, Wünsche und Ziele. Wir sagen Ihnen, was wir für Sie tun können und wann mit einer Lösung zu rechnen ist. Sie entscheiden in aller Ruhe, was wir für Sie im Einzelnen tun sollen.
Priorität haben unter anderem die folgenden Ziele:
Maximale Abfindung
Referenzen nach Wunsch
Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung
Abgeltung von Überstunden und Resturlaub
Verfolgung variabler Vergütungsansprüche etc.
Ersatz von notwendigen Aufwendungen
Gewährung von Outplacement-Maßnahmen etc.
Vermeidung von Sperrzeiten und sonstigen Nachteilen
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Probleme im Arbeitsverhältnis
Bei Problemen im Arbeits- oder Anstellungsverhältnis empfiehlt sich eine frühzeitige professionelle arbeitsrechtliche Beratung, um Ihre Rechte zu sichern und durchzusetzen.
Bei Arbeitnehmern und insbesondere bei Führungskräften bedarf die Analyse der Situation und Position sowie die Wahl der richtigen Strategie der Erfahrung aus unzähligen Fällen. Wir unterstützen Sie im Vorfeld von Gesprächen oder Verhandlungen und vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihrem ehemaligen Arbeitgeber und ggf. dessen Rechtsbeistand. Eine berufliche Neuorientierung setzt sowohl zeitlichen Abstand als auch finanzielle Mittel voraus. Die Sicherung der Weiterbeschäftigung oder aber der Erhalt einer Abfindung haben daher Priorität. Wir besprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten, die Sie haben und kümmern uns um alles Notwendige.
Regelmäßig schnüren wir für unsere Mandanten sehr gute „packages“, die den Ausstieg in finanzieller und referenzmäßiger Hinsicht bestmöglich begleiten.
Wir haben uns unter anderem auf die strategische Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Führungskräften sowie auf die Führung von Kündigungsschutzverfahren spezialisiert und verfügen über eine mehr als 20jährige Erfahrung an vielen Arbeitsgerichten.
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Beratung für Geschäftsführer und Vorstände
Wir bieten fachkundige Beratungsleistungen zu sämtlichen Aspekten Ihres Dienstverhältnisses, sei es die Prüfung Ihrer vertraglichen Situation (Dienstvertrag, Vorstandsvertrag u.a.). Wir klären mit Ihnen, ob Ihre Interessen angemessen berücksichtigt sind, Ihre Haftungsrisiken vermindert werden können oder zumindest kalkulierbar bleiben sowie welche Rechte und Pflichten Sie im Falle der Beendigung Ihres Dienstverhältnisses hätten (Altersvorsorge, Wettbewerbsverbot etc.). Auch für den Fall der Notwendigkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie auf uns zählen.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation ausführlich besprechen können.
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Optimale Arbeitsverträge
Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Für diesen gilt grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit, so dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber dessen Inhalt grundsätzlich frei verhandeln und vereinbaren können. In der Praxis wird aus dieser Regel jedoch die Ausnahme: Der zulässige Inhalt des Arbeitsvertrages wird in zahlreichen Fällen durch zwingende Gesetze, eventuelle Tarifverträge sowie die umfangreiche Rechtsprechung beschränkt. Gerade deshalb können bei der inhaltlichen Gestaltung des Arbeitsvertrages folgenreiche Fehler gemacht werden.
Für eine optimale Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge sollten Sie spezialisierten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur Verwendung allgemeiner Musterverträge können bei sorgfältiger Gestaltung Ihre Arbeitgeberinteressen so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Musterverträge bergen oft das Problem, dass diejenigen Fragen, die zwingend geregelt werden sollten, nicht geregelt sind. Oftmals sind im Gegenzug zahlreiche überflüssige Punkte enthalten, die ohnehin dem Gesetzeswortlaut entsprechen. Besondere Bedeutung hat die Vertragsgestaltung auch bei befristeten Arbeitsverträgen: Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb eine eindeutig formulierte Befristung unwirksam sein kann. Ist eine vertraglich vorgesehene Befristung unwirksam, kann nach dem Gesetz ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen. Oftmals wird dies erst nach langer Zeit bemerkt, und dies oftmals im Streitfall.
Auch bestehende Vertragsmuster sollten in regelmäßigen Abständen auf die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Insbesondere ältere Verträge enthalten oft unwirksame Regelungen, wenn diese aus einer Zeit stammen, als Arbeitsverträge noch nicht der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterlagen. Verträge, die nicht individuell ausgehandelt, sondern für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen vorformuliert sind, müssen besonderen Anforderungen genügen. Hierzu hat sich in der jüngsten Vergangenheit eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt, welche Regelungen nun noch zulässig sind und welche nicht.
Der Arbeitsvertrag bildet die Basis für jedes gut funktionierende und auch für jedes in Streit geratene Arbeitsverhältnis. Diese wichtige Grundlage sollte daher stets Ihrem Unternehmen und Ihren Arbeitgeberinteressen angepasst sein. Wir beantworten Ihnen alle Ihre Fragen zur optimalen Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge und passen ggf. auch Ihre bestehenden Muster den aktuellen Gegebenheiten an.
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Rechtssicher kündigen
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf einer soliden und gründlichen Vorbereitung, um im Falle eines Kündigungsschutzprozesses keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Wir stehen Ihnen in jedem Stadium einer Kündigung zur Seite: von der Vorbereitung und Planung, über die Umsetzung bis hin zur Vertretung und Verteidigung vor Gericht. Auch falls Sie „lediglich“ eine Vorlage oder ein Muster für ein Kündigungsschreiben benötigen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Grundsätzlich ist jedes Arbeitsverhältnis kündbar. Die sich dann anschließenden rechtlichen Rahmenbedingungen sollten jedoch genau betrachtet und besprochen werden. Gleichgültig, ob es sich um einen „Standardfall“, langjährig Beschäftigte, schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter, tariflich „unkündbare“ Arbeitnehmer oder sonstige Fälle handelt, wir analysieren mit Ihnen die konkrete Situation und entwickeln eine Strategie, Ihre Ziele umzusetzen.
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der Umsetzung schwieriger Kündigungen und der Umstrukturierung ganzer Betriebe. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, um gemeinsam mit uns Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
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Kündigungsschutz / Kündigungsschutzklage
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie Ihre rechtliche Situation mit einem spezialisierten Anwalt besprechen. Denn oftmals entbehrt der Ausspruch einer Kündigung jeglicher rechtlicher Grundlage.
Eine ungerechtfertigte Kündigung kann und muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung durch eine Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Anderenfalls würde die Kündigung als wirksam gelten und Ihre Ansprüche wären nicht mehr gewahrt. Die Kündigungsschutzklage ist innerhalb der genannten Frist schriftlich beim Arbeitsgericht zu erheben.Die Klage muss bei dem sachlich und örtlich zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Im Regelfall kann der Arbeitgeber an dem Ort verklagt werden, an dem er seinen Sitz hat. Ist der Sitz des Unternehmens hingegen weit entfernt und haben Sie beispielsweise an Ihrem Wohnort oder in einer Niederlassung gearbeitet, wird man in der Regel bei dem Arbeitsgericht Ihres Wohnortes klagen können. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.
Nach Erhebung der Klage wird diese Ihrem Arbeitgeber förmlich zugestellt und das Gericht setzt einen Termin zur so genannten Güteverhandlung fest. Je nach Arbeitsbelastung des Gerichts findet die Güteverhandlung im Regelfall innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach Klageerhebung statt. Die Güteverhandlung, auch „Gütetermin“ genannt, findet vor dem Vorsitzenden Richter – ohne Schöffen – statt und dauert in der Regel zwischen fünf Minuten und einer halben Stunde. Die streitigen Themen werden in der Regel nicht detailliert erörtert, insbesondere werden Zeugen nicht vernommen. Wir legen besonderen Wert auf eine eingehende Erörterung aller relevanten Themen und eine äußerst genaue Vorbereitung der Güteverhandlung. Trotz der knappen Zeit kann oftmals bereits im Gütetermin eine entscheidende Weichenstellung erreicht werden. Wir stehen dafür ein, dass wir Ihre Position von Beginn an nachdrücklich vertreten und der Gegenseite das ihr obliegende Prozessrisiko zu verdeutlichen, um gegebenenfalls bereits im Gütetermin zu einer frühen Einigung zu kommen, wenn Sie dies wünschen.
Kommt es zu keiner Einigung, erklärt das Gericht die Güteverhandlung für gescheitert und setzt einen Termin für die streitige Verhandlung, den so genannten „Kammertermin“ oder auch „Kammerverhandlung“, fest. In Vorbereitung dieses Termins müssen beide Parteien innerhalb bestimmter Fristen durch Schriftsätze weiter vortragen und verdeutlichen, warum die Kündigung wirksam bzw. unwirksam ist. Vom Zeitpunkt der Güteverhandlung an dauert es oft einige Monate bis der Kammertermin stattfindet.
In dem Kammertermin, der im Regelfall zwischen zwei und sechs Monaten nach dem Gütetermin stattfindet, besteht das Gericht aus dem Vorsitzenden Richter sowie zwei ehrenamtlichen Richtern, so genannten Schöffen oder „Beisitzern“. Hierbei stammt einer der beisitzenden Richter aus dem Kreis der Arbeitnehmer, wohingegen der zweite Beisitzer aus dem Kreis der Arbeitgeber stammt. Der Vorsitzende Richter leitet die Verhandlung, gleichwohl alle drei Richter eine gleichwertige Stimme besitzen. In der Regel einigen sich die Richter jedoch auf eine einheitliche Meinung.
Oftmals kommt es auch im Rahmen des Kammertermins zu einer Einigung der Parteien durch Abschluss eines Vergleiches. Der mögliche Inhalt eines solchen Vergleiches wird maßgeblich davon beeinflusst, wie massiv Ihre eigenen Interessen vertreten worden sind. Wir legen daher besonderen Wert auf die Vorbereitung des Kammertermins, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Falls es weiterhin zu keiner Einigung kommt, besteht die Möglichkeit, dass das Gericht eine Beweisaufnahme beschließt, etwa durch Vernehmung von Zeugen, die in Schriftsätzen benannt worden sind. Bedarf es einer Beweisaufnahme nicht, weil der Fall aus Sicht des Gerichts bereits geklärt ist, wird meist ein so genannter Verkündungstermin bestimmt, an dem dann das Urteil verkündet wird.
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Rechtsmittel gegen die Urteile der Arbeitsgerichte
Gegen ein Endurteil in erster Instanz (Arbeitsgericht) besteht die Möglichkeit der Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG). In seltenen Fällen besteht auch die Möglichkeit zur Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG).
Wir verfügen über eine langjährige und reichhaltige Erfahrung in den Bereichen Kündigung und Kündigungsschutz, die es uns ermöglicht, in Anwendung der richtigen Strategie und Taktik im Rahmen der Vertretung vor dem Arbeitsgericht das für sie optimale Ergebnis zu erreichen. Unser besonderes Augenmerk liegt in der sorgfältigen Vorbereitung und Begleitung aller streitigen Verfahren und Termine und der bedingungslosen Durchsetzung Ihrer Position. Nutzen Sie die Möglichkeit eines unverbindlichen Erstgesprächs und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Das Arbeitsrecht: eine besondere Domäne des Rechts
Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des Arbeitsrechts weisen zahlreiche Besonderheiten auf, die vertiefte juristische Fachkenntnisse und ein gewisses Feingespür erfordern. Diese sind darauf zurückzuführen, dass der Arbeitsvertrag häufig die Lebensgrundlage für Einzelpersonen und gesamte Familien darstellt. Kündigungen und andere Eingriffe in dieses Vertragsverhältnisses sind deshalb besonders intensiv. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Gleichzeitig sehen sich Arbeitnehmer zumeist einem in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht überlegenen Arbeitgeber gegenübergesetzt. Ein kompetenter Anwalt für Arbeitsrecht trägt diesen Umständen durch eine exakte Herangehensweise Rechnung und sorgt so für die nötige Gleichbehandlung.
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Mandaten in Münster
In der Kanzlei am Domplatz in Münster ist der Fachanwalt Ralf Gerke zuständig für das Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Mandanten vor sämtlichen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht. Hierdurch ist eine Vertretung durch sämtliche Instanzen möglich. Daneben spielt auch die außergerichtliche Vertretung und Betreuung eine überragende Rolle. Denn die Mehrzahl der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten wird durch einen Vergleich oder ähnliche Abreden beendet. Anders als im Zivil- oder Strafrecht stellt der Gang vor Gericht also lediglich die letzte Möglichkeit dar und ist damit Ultima Ratio.
Teil der außergerichtlichen Tätigkeit eines Anwalts für Arbeitsrecht ist vor allem die Rechtsetzung innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse. Es geht folglich darum, konkrete Arbeits- oder Geschäftsführerverträge auszugestalten und zu verhandeln. Gleichzeitig steht auch die Überprüfung und Kontrolle bestehender Verträge im Fokus. Hierfür bedarf es der Hilfe eines Arbeitsrechtsanwalts, weil aktuelle und detaillierte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich sind. Auch hier steht die Kanzlei am Domplatz in Münster ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.